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Europawahl - 26. Mai 2019

Ende Mai 2019 waren die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union aufgerufen, die Abgeordneten für das 9. Europäische Parlament zu wählen.

Nach einem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 22. Mai 2018 fand die Wahl zum Europäischen Parlament vom 23. bis 26. Mai 2019 statt. Als Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland beschloss das Bundeskabinett den 26. Mai 2019.

Wahlberechtigt (§ 6 EuWG) waren zum einen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, zum anderen alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/-innen), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufhielten und die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet hatten,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufhielten und
  • nicht nach § 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.

Deutsche waren nicht wahlberechtigt, wenn sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besaßen.

Unionsbürger erhielten kein Wahlrecht, wenn sie

  • infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besaßen.
  • in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzen.

Informationen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Europawahl seitens der Landeswahlleiterin sind im Menüpunkt Veröffentlichungen/Downloads verfügbar.

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