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Wahlkreiskarten

Das Bundesgebiet hat 299 Wahlkreise. Davon entfallen auf den Freistaat Sachsen 16 Wahlkreise (vgl. Anlage zu § 2 Abs. 2 BWahlG, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag vom 30. August 2017, BGBl. I S. 3339). Eine Sonderrolle nehmen dabei die beiden kreisfreien Städte Dresden und Leipzig ein, die sich über zwei Wahlkreise erstrecken.

Der Freistaat Sachsen gliedert sich in 60 Wahlkreise (vgl. Anlage zu § 2 Abs. 1 SächsWahlG, zuletzt geändert durch die 2. Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einteilung der Wahlkreise vom 21. Juni 1994, SächsGVBl. S. 1115).

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